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Wissenswertes
Gesetze & Urteile |
Vierbeiner auf Rädern Pferde sind keine stabile Ladung. Um gleichwohl einen sicheren, vor allem gefahrlosen Pferdetransport zu gewähleisten, muß der Pferdetransportwagen hinsichtlich Beschaffenheit und Aufbau besonders sicher sein. Zum anderen muß der Fahrzeugführer den Zugwagen mit großer Sorgfalt fahren. Wer diese Grundsätze ausser Acht läßt, haftet im Schadensfalle. Diese Erfahrung machte auch ein Pferdefreund der aus lauter Gefälligkeit sich bereit erklärte, das Pferd eines Bekannten in seinem PKW-Pferdeanhänger zu transportieren. Auf der Autobahn geriet der Anhänger bei einer
Geschwindigkeit von 80 km/h ins Schleudern und stürzte um. Der Eigentümer des Pferdes verklagte daraufhin den transportierenden Freund auf Schadensersatz und hatte mit seiner Klage vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.: 22 U 176 / 91) auch Erfolg. Den wer in einem Anhänger Pferde transportiert muß damit rechnen, daß die Pferde unruhig werden können und seine Fahrgeschwindigkeit darauf einstellen und gegebenfalls auf die Benutzung der Autobahn verzichten. Wer auf ebener Fahrbahn ohne ersichtlichen Grund ins Schleudern gerät, spricht alles für eine Sorgfaltspflichtverletzung des Fahrzeugführers. Ein Kraftfahrer, der Pferde transportiert, muß aber seine Fahrweise auf die besondere Eigenart dieser sensiblen Ladung einstellen und langsamer fahren. |