Wissenswertes
Gesetze & Urteile

PS kontra Pferd

Fatalerweise passiert es nur allzu oft.

Das Pferd, das seinen Reiter verliert, oder das Pferd, das aus der Weide ausbricht.
Panikartig flüchtet das Pferd dann oftmals schnurstracks und zielgerichtet auf die Verkehrsstrasse auf einen PKW zu.

Der tödliche Unfall für das Pferd ist nur allzuoft die Folge.

Sowohl dem Pferd wie auch dem Kraftfahrzeug ist hierbei zunächst gemeinsam, daß sie aufgrund der gesetzlichen Gefährdungshaftung prinzipiell beide haften.

Kann allerding der Fahrer des PKW den Beweis führen, daß er den Unfall nicht vermeiden konnte, tritt die Haftung des Fahrzeughalters bzw. der Fahrzeughaftpflichtversicherung zurück und der Pferdehalter ist alleine für den Schaden verantwortlich.

So hat das Oberlandesgericht Koblenz (Az.: 12 U 559/93) entschieden, daß ein von der Weide entlaufendes Pferd , das völlig verkehrswiedrig auf die Straße läuft, dor einen Unfall mit einem Kraftfahrzeug verursacht und hierbei getötet wird, diesen Verkehrsunfall alleine verschuldet hat.

Den Kraftfahrzeugführer trifft in einem solchen Fall regelmäßig kein Verschulden.
Dies gilt insbesondere dann, wenn das Pferd ganz plötzlich von der Seite auf die Fahrbahn rennt und der Kraftfahrzeugführer weder durch Bremsen noch durch eine Ausweichreaktion den Unfall verhindern kann.

Mit der recht ungewöhnlichen Gefahr eines über die Fahrbahn quer laufenden Pferdes muß ein Fahrzeugführer regelmäßig nicht rechnen.

Die Verantwortlichkeit liegt vielmehr alleine beim Pferdehalter.
Er bzw. seine Pferdehalterhaftpflichtversicherung muß für den eigenen wie für den fremden Schaden selbst aufkommen

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Last Update: 06-Jul-2009
© 2001 - 2009 Hartmut Götze