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Wissenswertes
Gesetze & Urteile |
PS kontra Pferd Fatalerweise passiert es nur allzu oft. Das Pferd, das seinen Reiter verliert,
oder das Pferd, das aus der Weide ausbricht. Der tödliche Unfall für das Pferd ist nur allzuoft die Folge. Sowohl dem Pferd wie auch dem Kraftfahrzeug ist hierbei zunächst gemeinsam, daß sie aufgrund der gesetzlichen Gefährdungshaftung prinzipiell beide haften. Kann allerding der Fahrer des PKW den Beweis führen, daß er den Unfall nicht vermeiden konnte, tritt die Haftung des Fahrzeughalters bzw. der Fahrzeughaftpflichtversicherung zurück und der Pferdehalter ist alleine für den Schaden verantwortlich. So hat das Oberlandesgericht Koblenz (Az.: 12 U 559/93) entschieden, daß ein von der Weide entlaufendes Pferd , das völlig verkehrswiedrig auf die Straße läuft, dor einen Unfall mit einem Kraftfahrzeug verursacht und hierbei getötet wird, diesen Verkehrsunfall alleine verschuldet hat. Den Kraftfahrzeugführer trifft in einem
solchen Fall regelmäßig kein Verschulden. Mit der recht ungewöhnlichen Gefahr eines über die Fahrbahn quer laufenden Pferdes muß ein Fahrzeugführer regelmäßig nicht rechnen. Die Verantwortlichkeit liegt vielmehr
alleine beim Pferdehalter. |