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Wissenswertes
Gesetze & Urteile |
Haftungsrecht Hier steht natürlich im Vordergrund
die Haftung des Tierhalters/Tierhüters für Schäden, die
das Pferd an anderen Gegenständen, Menschen oder Pferden anrichtet.
Dabei lassen sich hier verschiedene Gefahrenbereiche
unterscheiden: bei Veranstaltungen: wie haftet der Veranstalter, und wie kann er seine Haftung wirksam und zulässig beschränken im Reitunterricht: wie muß der Reitlehrer vorsorgen, wie sollte seine Tätigkeit organisationsrechtlich / d.h. meist vereinsrechtlich abgesichert sein? wie soll man bei privatem Reitunterricht vorgehen/welche Risiken muß man bedenken? bei Reitbeteiligung: wer haftet, auch bei Unfällen des Reitpartners? wie regelt man Reitbeteiligung vertraglich, um allen Seiten Sicherheit und Klarheit zu geben? nicht zuletzt haften
auch Hufschmied und Tierarzt für ihre Tätigkeit. |