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Erst Prüfen dann kaufen

Risiken beim Pferdekauf gibt es viele.
Und viel könnten ein Buch über ihre Erfahrungen schreiben.


Nicht jeder Pferdekäufer ist zugleich Tierarzt und zudem auf Pferdekrankheiten spezialisiert.
Selbst für ausgesprochene Pferdekenner ist es selbst zum Zeitpunkt der ersten Begegnung mit dem zukünftigen Traumpferd noch schwer, wenn nicht sogar unmöglich, Krankheitssymptome auszumachen und ihre Ursachen und ihre möglichen Folgen eindeutig zu analysieren.

Um solche Risiken wenigstens teilweise auszuschließen, bietet sich eine sogenannte Ankaufsuntersuchung durch den Tierarzt an.

Auch die Versicherungsgesellschaften wollen das Pferd nicht ins Blaue hinein versichern und bestehen oft auf eine sogenannte Versicherungsuntersuchung.

Ankaufs- und Versicherungsuntersuchung sind dabei im wesentlichen gleich:
Die Gesundheit des Pferdes wird gründlichst untersucht.

Haben so Käufer und Verkäufer in einem Pferdekaufvertrag die Wirksamkeit des Vertrages vom Ausgang und Ergebniss einer solchen Ankaufsuntersuchung abhängig gemacht, so liegt ein sogenannter aufschiebend bedingter Kaufvertrag vor.

Erst wenn der Käufer nach Vorlage der Ankaufsuntersuchung den Vertrag billigt und genehmigt, kommt der Vertrag endgültig zustande.
(Oberlandesgericht Köln, Az.: 20 U 11 / 94)

Ergeben sich aber berechtigte Zweifel an der Eignung des Pferdes zu dem vertraglich vorrausgesetzten Gebrauch (z.B. zum Springen), kann der Käufer von seiner Kaufentscheidung Abstand nehmen und muß nicht am Kaufvertrag festhalten.

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Last Update: 06-Jul-2009
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