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Wissenswertes
Gesetze & Urteile |
Erst Prüfen dann kaufen Risiken beim Pferdekauf
gibt es viele.
Und viel könnten ein Buch über ihre Erfahrungen schreiben.
Um solche Risiken wenigstens teilweise auszuschließen, bietet sich eine sogenannte Ankaufsuntersuchung durch den Tierarzt an. Auch die Versicherungsgesellschaften wollen das Pferd nicht ins Blaue hinein versichern und bestehen oft auf eine sogenannte Versicherungsuntersuchung. Ankaufs- und Versicherungsuntersuchung
sind dabei im wesentlichen gleich: Haben so Käufer und Verkäufer in einem Pferdekaufvertrag die Wirksamkeit des Vertrages vom Ausgang und Ergebniss einer solchen Ankaufsuntersuchung abhängig gemacht, so liegt ein sogenannter aufschiebend bedingter Kaufvertrag vor. Erst wenn der Käufer nach Vorlage
der Ankaufsuntersuchung den Vertrag billigt und genehmigt, kommt der
Vertrag endgültig zustande. Ergeben sich aber berechtigte Zweifel an der Eignung des Pferdes zu dem vertraglich vorrausgesetzten Gebrauch (z.B. zum Springen), kann der Käufer von seiner Kaufentscheidung Abstand nehmen und muß nicht am Kaufvertrag festhalten. |